Grüne Rezepte 2021

3 „Blaue Rezepte“ für den Privatpatienten Eine Anforderung an eine problemlose Kostenabrechnung. Seit dem 1 . Januar 2011 besteht ein gesetzlicher Anspruch der privaten Krankenversicherungsunternehmen und der Träger der Beihilfe auf Gewährung von Herstellerabschlägen. Nutzen Sie als pharmazeutischer Hersteller die Möglichkeit, wie bei den „Grünen Rezepten“ für sich und Ihre Produkte zu werben. Die Thematik stellt sich wie folgt: Die Apotheken müssen für diese Abgabefälle den Abgabe- preis, die PZN, das Abgabedatum und das Institutionskennzei- chen der Apotheke in maschinenlesbarer Form auf das Verord- nungsblatt übertragen. Ein maschinenlesbarer Aufdruck dieser Daten ist heute nur bei dem blauen Rezeptformular möglich. Die bisherigen Privatrezepte erschweren die Prüfprozesse der Beihilfeträger und der PKV-Unternehmen bei der Geltend- machung der Abschläge gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen und führen zu vielen Nachfragen bei den Apo- theken – ein sehr hoher personeller Aufwand in der Bear- beitung. Verwendet der Arzt jedoch ein „Blaues Rezept“ , entfällt dieser Aufwand in der Apotheke! Ein Vorteil, den der Patient und der Apotheker bei der Abrechnung mit der Kasse zu schätzen wissen!

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